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PC-Gehalt

Dieses Programm wird Ihnen präsentiert von:

E-Mail:info [at] pc-gehalt [dot] de
Telefon:0711-353741
Telefax:0711-3509099
Website:www.pc-gehalt.de
Kategorie:Büro / Buchhaltung & Finanzen
2011
12.01.2011
1,44 MB
Win 98 / XP / Vista
Sprachen:Deutsch
2 im Mai / 604 insgesamt
 

Bewertung: 4,56/10 (9 Stimmen abgegeben)

 
PC-Gehalt

Ihr Gehalt mit wenigen Klicks ganz im Blick: Gehaltsrechner mit vielen Funktionen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Die Tariftabellen für Beamte und Tarifbeschäftigte von Bund, Ländern und Gemeinden sind für 2008 bis 2012 komplett hinterlegt Funktionen für Gehaltsvergleiche, Entgeltumwandlung, Betriebsrente, Teilzeitrechner, ATZ, BDA-Berechnung, Netto-Brutto-Rechnung, Arbeitgeberaufwand, Personalkostenplanung u.a. machen das Programm zu einem wertvollen Werkzeug für Personalstellen. Zahlreiche Internetlinks zu den einschlägigen Besoldungs- und Tarifvorschriften helfen bei der Programmbedienung. * * * Sie berechnen ein Gehalt, indem Sie einfach die 47 Auswahlboxen der Reihe nach durchgehen und die darin angebotenen Möglichkeiten auswählen. Sie können sich die einzelnen Rechenschritte zur Berechnung der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Beträge in einem besonderen Fenster ausführlich erläutern lassen. Sie erhalten für jeden der 12 Monate des Jahres eine vorbereitete Gehaltsberechnung angeboten. Nehmen Sie in einem Monat Änderungen vor, überträgt das Programm diese Eingaben automatisch auf alle Folgemonate. Wenn Sie also das Januargehalt eingegeben haben, können Sie bereits eine Auflistung aller Monatsgehälter und das Jahresgehalt aufrufen. So werden aufgrund der hinterlegten Tariftabellen die Grundgehälter, Zulagen, Strukturausgleiche, Zeitzuschlage, Jahressonderzahlungen, Einmalzahlungen, Teilzeitgehälter und ATZ-Aufstockungsbeträge berechnet. Berechnungsvorgaben für alle kommunalen und staatlichen Zusatzversicherungen sind hinterlegt und ermöglichen die Berechnung der ZVK/VBL-Umlagen, -Beitraege und -Sanierungsgelder. So läßt das Programm keine Lücke offen. Das Programm ist auch für Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes benützbar, wenn das Dienstverhältnis "Beschäftigter mit Gehalt nach Vereinbarung" oder "Geringfügig Beschäftigter" ausgewählt wird.

 

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